Zugangsdaten an die Lehrkräfte weitergeben
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Natürlich müssen Sie Ihre Lehrerinnen und Lehrer über die neuen Zugangsdaten informieren und Ihnen ggf. Abverlangen die Genehmigung zur Nutzung privater Endgeräte zu unterschreiben, falls sie Logineo NRW von privaten Geräten nutzen möchten.
Bitte beachten Sie hierzu die gültigen Regelungen der Datenschutzgrundsverordnung und der DV-VO I & II Anlagen!
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Bei der Erstanmeldung müssen sich Ihre Kolleginnen und Kollegen nach der Eingabe des Erstpasswortes ein eigenes neues Passwort vergeben, hier wird erläutert, wie das funktioniert und wie man sich anmeldet.
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Bitte beachten Sie, dass jeder Lehrer vor der Nutzung von Logineo NRW Hauptsystem auf eigenen Geräten diesen Antrag auf Genehmigung der Nutzung privater Endgeräte ausgefüllt haben muss.