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  • Natürlich müssen Sie Ihre Lehrerinnen und Lehrer über die neuen Zugangsdaten informieren und Ihnen ggf. Abverlangen die Genehmigung zur Nutzung privater Endgeräte zu unterschreiben, falls sie Logineo NRW von privaten Geräten nutzen möchten.

    Bitte beachten Sie hierzu die gültigen Regelungen der Datenschutzgrundsverordnung und der DV-VO I & II Anlagen!