Folgende zentrale Aufgaben werden von den Medienberaterinnen und Medienberatern wahrgenommen:
Systemisch orientierte Beratung der Schulen (...) zur [Schulentwicklung] im Bereich des „Lehrens und Lernens in der Digitalen Welt“
zur kontinuierlichen Medienkonzeptentwicklung an Schulen unter anderem auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW oder der Handreichung zur Erstellung eines Medienkonzepts für Berufskollegs in NRW
zur lernförderlichen IT-Ausstattung und deren Anwendung (unter Beachtung der Herstellung von Barrierefreiheit) sowie zum Einsatz von assistiven Technologien (Schulen)
zu Grundlagen einer verantwortungsvollen und rechtssicheren Nutzung digitaler Medien und Geräte wie zum Beispiel:
Datenschutz
Urheberrecht/Creative Commons
Open Education Ressources (OER)
digitale Schulbücher und Lernmaterialien
zur Umsetzung von Landesprojekten und landesseitig bereitgestellter Software wie zum Beispiel:
LOGINEO NRW/LMS/Messenger/Videokonferenzsoftware
learn:line NRW, EDMOND NRW beziehungsweise der Bildungsmediathek NRW
zum Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur unter Beachtung der Standards der Informationssicherheit (BSI-IT-Grundschutz)
zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW beziehungsweise der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg und des Orientierungsrahmens für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW (Lehrkräfte in der digitalisierten Welt)
zum Themenkomplex Blended Learning/Distanzunterricht
Beratung des kommunalen Medienzentrums in pädagogischen Kontexten
Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung von technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten [TpEk] im Rahmen des Digitalpakts
Beratung zu und Durchführung von prozessunterstützenden Maßnahmen überfachlicher Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien
Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken mit Kooperationspartnern, kommunalen Einrichtungen wie zum Beispiel Medienzentren, regionalen Bildungsbüros und bei der Durchführung von schulübergreifenden Veranstaltungen