• Ihre zukünftigen Aufgaben

    • Ihre zukünftigen Aufgaben

      Die Aufgaben der Medienberaterinnen und Medienberater legt der Erlass „Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Medienberaterinnen und Medienberater“ (BASS 12-21 Nr. 19) fest. Den Schwerpunkt bildet die systemisch orientierte Beratung der Schulen. Hinzu kommen vier weitere Aufgabenfelder.

      Systemisch orientierte Beratung der Schulen

      … zur Schulentwicklung im Bereich des „Lehrens und Lernens in der Digitalen Welt“

      Medienkonzept

      zur kontinuierlichen Medienkonzeptentwicklung an Schulen unter anderem auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW oder der Handreichung zur Erstellung eines Medienkonzepts für Berufskollegs in NRW

      Ausstattung und Barrierefreiheit

      zur lernförderlichen IT-Ausstattung und deren Anwendung (unter Beachtung der Herstellung von Barrierefreiheit) sowie zum Einsatz von assistiven Technologien (Schulen)

      Rechtssichere Mediennutzung

      zu Grundlagen einer verantwortungsvollen und rechtssicheren Nutzung digitaler Medien und Geräte wie zum Beispiel:

      • Datenschutz
      • Urheberrecht/Creative Commons
      • Open Education Ressources (OER)
      • digitale Schulbücher und Lernmaterialien
      Landesprojekte und Landessoftware

      zur Umsetzung von Landesprojekten und landesseitig bereitgestellter Software wie zum Beispiel:

      • LOGINEO NRW/LMS/Messenger/Videokonferenzsoftware
      • learn:line NRW, EDMOND NRW beziehungsweise der Bildungsmediathek NRW
      Informationssicherheit

      zum Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur unter Beachtung der Standards der Informationssicherheit (BSI-IT-Grundschutz)

      Kompetenzrahmen

      zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW beziehungsweise der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg und des Orientierungsrahmens für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW (Lehrkräfte in der digitalisierten Welt)

      Blended Learning

      zum Themenkomplex Blended Learning/Distanzunterricht

      Weitere Aufgabenfelder
      • Beratung des kommunalen Medienzentrums in pädagogischen Kontexten
      • Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung von technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten [TpEk] im Rahmen des Digitalpakts
      • Beratung zu und Durchführung von prozessunterstützenden Maßnahmen überfachlicher Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien
      • Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken mit Kooperationspartnern, kommunalen Einrichtungen wie zum Beispiel Medienzentren, regionalen Bildungsbüros und bei der Durchführung von schulübergreifenden Veranstaltungen

      Auszug aus BASS 12-21 Nr. 19, Nr. 7. Die Passagen zu den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sind ausgelassen.

      Zum Erlass in der BASS