§ 5 APO-BK Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK)
(6) Soweit die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, kann zur Vermittlung umfassender beruflicher, gesellschaftlicher und personaler Handlungskompetenz Präsenzunterricht und Unterricht mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden (Distanzunterricht) verknüpft werden. (...)