Der Medienkompetenzrahmen NRW legt den Grundbaustein für die Medienbildung. Er ist jedoch nur bindend für allgemeinbildende Schulen.
Für Berufskollegs und Schulen der beruflichen Bildung gelten die Digitale Schlüsselkompetenzen in der Schulentwicklung und Bildungsgangarbeit sowie bei der Unterrichtsplanung, -durchführung und –evaluation.
In der Handreichung zur Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung werden diese Implikationen konkretisiert.
Weitere Unterstützungsmaterialien, wie beispielsweise exemplarische Medienkonzepte und Didaktische Jahresplanung im Rahmen der Bildungsgangarbeit, werden auf der Webseite der QUA-LiS bereitgestellt.
Bei allgemeinen Fragen zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW oder den digitalen Schlüsselkompetenzen stehen die Medienberaterinnen und Medienberater der Bezirksregierung Ihnen beratend zur Verfügung.